Aktualisierung für OP-Pflegepersonal
Alle Mitarbeitenden, die unter Aufsicht einer fachkundigen, ärztlichen Person einfache Röntgenuntersuchungen durchführen wollen. Z. B. OTA, ATA, MFA Pflegepersonen.
In diesem Kurs werden die in einer Erwerbsschulung vermittelten Fähigkeiten aktualisiert.
Diese Aktualisierung muss lückenlos alle 5 Jahre wiederholt werden, auch wenn die Tätigkeit (z.B. durch Krankheit oder Erziehungszeit) ruht.
Entsprechend des Curriculums und den Auflagen gemäß § 51 der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) in Fassung der Bekanntmachung vom 31. Dezember 2018 zum bundesweit anerkannten Kurses zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für Personen gemäß Ziffer 11 erster Spiegelstrich (4-Stunden) der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 in der Fassung vom 27.06.2012.
Der Kurs kann entweder Online oder in Präsenz besucht werden.
Akkreditiert bei der Ärztekammer Niedersachsachsen (ÄkN).