Online-Seminar (zweitägig) - Fachkunde-Aktualisierung nach StrlSchV
Alle, die ihre Fachkunde im Strahlenschutz (inkl. der Fächer Nuklearmedizin und Strahlentherapie) aktualisieren wollen (MTR, Ärzte und Ärztinnen, sowie MPE).
In diesem Online-Seminar werden die in einer Erwerbsschulung vermittelten Fähigkeiten aktualisiert.
Diese Aktualisierung muss lückenlos alle 5 Jahre wiederholt werden, auch wenn die Tätigkeit (z.B. durch Krankheit oder Erziehungszeit) ruht.
Wenden Sie sich bei Fragen gern an die zuständige Ärztekammer.
Entsprechend des Curriculums und den Auflagen gemäß § 51 der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) in Fassung der Bekanntmachung vom 31. Dezember 2018 zum bundesweit anerkannten kombinierten Kurses zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte und MTRA's gemäß Anlage 6 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 in der Fassung vom 27.06.2012, sowie Anlage A 3_1.5 und A 3_3 der Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 11.12.2014.
Ärzt:innen benötigen diese Fortbildung nur, wenn sie in den Fächern Strahlentherapie oder Nuklearmedizin tätig sind. Alle anderen Fachrichtungen besuchen bitte den Kurs "Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach ehem. Röntgenverordnung". Der Kurs beinhaltet auch die Aktualisierung nach "Röntgenverordnung".
Akkreditiert bei der Ärztekammer Niedersachsachsen (ÄkN)